Geschäftsbedingungen

 

1. Meine Objektangaben, Grundrisse, Zeichnungen sonstigen Schriftstücke basieren auf mir erteilten Informationen und überlassenen Unterlagen, die nicht geprüft worden sind. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Maklerhaftung übernommen, ebenso für Größenangaben und Maßangaben in den Grundrissen. Die in Fotos, Zeichnungen und Grundrissen abgebildeten Ausstattungsgegenstände sind nicht Bestandteil der Vermietung bzw. des Verkaufes und dienen nur als Beispiel. 

 

2. Alle meine Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte infolge unzulässiger Weitergabe ein Vertrag zwischen einem Dritten und dem Verkäufer eines nachgewiesenen Objektes zustande kommen, haftet der Adressat für die Provision.

 

3. Ist die Käuflichkeit bzw. Anmietung eines Objektes, das von mir nachgewiesen wurde bereits bekannt, so ist dieses unverzüglich, unter Offenlegung der Informationsquelle, mitzuteilen. Wird dieses unterlassen, ist meine Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlußfall ursächliche anerkannt.

 

4. Wird ein von mir nachgewiesenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, auch wenn dieses zu anderen Bedingungen erfolgt, ist dieses unter Berufung auf mein vorhergehendes Angebot abzulehnen.

 

5. Ein Vertragsabschluß über eines der angebotenen Objekte ist mir unverzüglich, unter Angabe der Vertragsbedingungen, mitzuteilen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn die Vertragsbedingungen von meinem Angebot abweichend sind, oder wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt mit einem nachgewiesenem Vertragspartner zustande kommt, oder der Erwerb durch eine Zwangsversteigerung erfolgt.

 

6. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustandegekommenen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages im Sinne des § 34c GewO ist eine Vermittlungsgebühr fällig und zahlbar. Die Höhe wird im entsprechenden Angebot dargestellt. Ich behalte mir das Recht vor für beide zu vermittelnde Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter) provisionspflichtig tätig zu werden.

 

7. Zahlungsverpflichtungen an Dritte aus einem vermittelten Vertrag sind ohne unsere Einschaltung unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner zu erfüllen.